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umgesetztes Fahrzeug, herausgeben

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Gina Zukunft
Telefon +49 35754 36024

Kurzinformationen

Es ist z.B. nicht erforderlich, ein Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen, wenn es in einer Busbucht steht, aber während dieser Zeit keine Busse mehr verkehren. Es ist zu prüfen, ob ein Versetzen als milderes Mittel in Frage kommt.

Sofern die Erforderlichkeit des Abschleppens nicht bejaht werden kann, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.

Rechtsgrundlagen

  • (Gebührenordnung der Landkreise, kreisfreien Städte und Ämter)

Notwendige Unterlagen

  • Lichtbildausweis
  • Zulassungs- oder Typenschein
  • Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

15.​11.​2025 - Uhr

 

16.​11.​2025 - Uhr