Ein als unverzichtbar geltendes, wenn auch aus ökologischer Sicht grundsätzlich dem vorbeugenden Gewässerschutz nachrangiges Instrument, bilden die ordnungsrechtlichen Verfahren.
Die ordnungsrechtlichen Verfahren dienen der Wiederherstellung von rechtmäßigen Zuständen. Dies geschieht z.B. durch den Erlass von Verfügungen
- zum Rückbau illegaler Anlagen,
- zur Durchsetzung ordnungsgemäßer Abwasserbeseitigung oder
- zur Durchsetzung ordnungsgemäßer Lagerung wassergefährdender Stoffe.
Gleichzeitig kann die rechtswidrige Tat, nach der strafrechtlichen Prüfung, in einem gesonderten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße belegt werden.
Sollte es notwendig sein und Sie beabsichtigen bei der unteren Wasserbehörde eine Gewässerverunreinigung oder -beeinträchtigung anzuzeigen, beachten Sie bitte, dass die Anzeige schneller und erfolgreicher bearbeitet werden kann, wenn möglichst genaue Angaben zum Tatvorgang insbesondere zum Verursacher gemacht werden.