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Waffen und Sprengstoffangelegenheiten


Kurzinformationen

In Deutschland unterliegen pyrotechnische Sätze und Gegenstände dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG). Es regelt den Umgang, Verkehr (Handel) und Beförderung (Transport) von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe, §1 Anwendungsbereich).

Das Sprengstoffgesetz ist durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ergänzt, die Einzelheiten näher regeln.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Katja List
Telefon 035754 36035

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 09. 2023 - Uhr bis 17:45 Uhr

 

23. 09. 2023 - Uhr