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Versteigerung von Fundsachen


Kurzinformationen

In unregelmäßigen Abständen werden Fundsachen versteigert, die nicht in den Fundbüros der Gemeinden abgeholt wurden. Die Abgabe der Fundgegenstände erfolgt nur gegen Bar-zahlung. Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Katja List
Telefon 035754 36035

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039

Veranstaltungen