Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung. Es ist eine Zusammenarbeit mit
- der Polizei (Halterermittlung und Fahndungsüberprüfung)
- der Kfz-Zulassungsstelle (Halterermittlung)
- dem Einwohnermeldewesen (Adressenüberprüfung)
- dem Bereich für Umwelt und Natur und
- den Abschleppfirmen
erforderlich.
Bei abgestellten Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Frist von einem Monat nach Anbringen der Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum eingehalten werden. Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges so verändern, dass eine Gefahr davon ausgeht, ist eine sofortige Beräumung möglich.