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Negativzeugnis für gefährliche Hunde nach § 8 (3) HundehV, beantragen

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Zukunft
Telefon +49 35754 36024

Beschreibung

  • Der Hund muss das erste Lebensjahr vollendet haben.

  • Der Hund ist dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard gekennzeichnet.

  • Die örtliche Ordnungsbehörde erteilt eine Bescheinigung (Negativzeugnis).

  • Mit dem Negativzeugnis erhält der Hundehalter eine Plakette.

  • Das Negativzeugnis verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes seine Gültigkeit.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder

  • aktuelles Führungszeugnis

  • Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses

  • Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über das Verhalten des Hundes

Gebühren

Negativzeugnis: Einmalgebühr in Höhe von 25 EUR

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19.​09.​2026 bis 20.​09.​2026

 

19.​09.​2026 - Uhr