Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes erteilt.
§ 69 Gewerbeordnung (GWO)
Anbieter- und Warenverzeichnis
Lageplan
Marktordnung des Veranstalters
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Versicherungsnachweis
Einverständniserklärung des Platzvermieters
Gewerbeanmeldung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Die Gebühr für die Festsetzung des Marktes beträgt zwischen 26,00 Euro bis 1.534,00 Euro.
Frau Franziska Loch 035754 36046 f.loch(at)gemeinde-schipkau.de
Veranstaltungen
12. 10. 2024