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Lagerfeuer, beantragen

Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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