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Gewerbezentralregister, Auszug für eine natürliche Person

Kurzinformationen

Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen, Bußgeldentscheidungen wegen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten (soweit das festgesetzte Bußgeld 200 € übersteigt) sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.

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