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Gewerbeuntersagung


Kurzinformationen

Gewerbeuntersagung erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Unzuverlässigkeit liegt z.B. bei einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. Unterschlagung) vor. Die Gewerbeuntersagung ist immer personenbezogen. Vgl. § 35 Gewerbeordnung.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Tina Fleischer
Telefon 035754 36024
Telefax 035754 36039

Frau Katja List
Telefon 035754 36035

Frau Anne Wohllebe
Telefon 035754 36035
Telefon 035754 36046 Gewerbe
Telefax 035754 36032

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 09. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr

 

28. 09. 2023 - Uhr