Gewerbeangelegenheiten
Kurzinformationen
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.
Beschreibung
Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Jugendschutzzuständigkeitsverordnung- JuSchZV)
- Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) Vom 27. November 2006
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
- bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich
Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039
Frau Katja List 035754 36035
Frau Anne Wohllebe 035754 36035
035754 36046 Gewerbe
035754 36032