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Bewachungsgewerbe, beantragen

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Wohllebe
Telefon +49 35754 36015

Frau Schubert
Telefon +49 35754 36046

Kurzinformationen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Unter dem Begriff der Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz von Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit eines Menschen (z.B. durch Beaufsichtigung oder Kontrollen). Bloße Sicherheitseinrichtungen technischer Art stellen keine Obhutstätigkeit dar.

Die Erlaubnis zur Bewachung kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer eigenen Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Führungszeugnis für Behörden

  • Gewerbezentralregisterauszug

  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts

  • Nachweis über die vorgeschriebene Unterrichtung

  • Nachweis über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten

  • Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz

  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister (bei jur. Personen)

Gebühren

128,00 EUR - 1.279,00 EUR
Gemäß Tarifstelle 2.2.4.1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWEGebO)

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19.​09.​2026 bis 20.​09.​2026

 

19.​09.​2026 - Uhr