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Bewachungsgewerbe, beantragen

Kurzinformationen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

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11. 11. 2024 - Uhr

 

15. 11. 2024 - Uhr – Uhr