Beschwerde, führen
Kurzinformationen
Anzeigenannahme wegen der illegalen Ablagerung/Entsorgung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen) auf öffentlichen und privaten Flächen.
Anzeigenannahme wegen des Verstoßes gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung, d. h. Verstoß gegen die Andienungspflicht, sein Altfahrzeug einem anerkannten Verwertungs- und Demontagebetrieb zu überlassen.
Bearbeitung aller eingehenden Anzeigen in Bezug auf den Verstoß zum Einen gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. dem Brandenburgische Abfallgesetz und zum Anderen gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung
Entsprechend der Anzeigen wird je nach Sach- und Rechtslage ein Verwaltungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.