Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Suche
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Brandsicherheitswache

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Frau Wohllebe
Telefon +49 35754 36015

Kurzinformationen

Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen. Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine Brandsicherheitswache einzurichten. Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5000 Besuchern sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19.​09.​2026 bis 20.​09.​2026

 

19.​09.​2026 - Uhr