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Gaststättenangelegenheiten

Kurzinformationen

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle

  1. Getränke ausschenkt oder

  2. zubereitete Speisen verabreicht,

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Rechtsgrundlagen

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19.​09.​2026 bis 20.​09.​2026

 

19.​09.​2026 - Uhr