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Schöffenwahl für Amtsperiode 2024 bis 2028

Übernehmen Sie Verantwortung – werden Sie Schöffe!

Zum 31.12.2023 endet die derzeitige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Gesucht werden in jeder Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Senftenberg und am Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken wollen. Die Gemeindevertretung der jeweiligen Gemeinde und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließen die Kandidatenliste, damit das Amtsgericht daraus die Haupt- und Hilfsschöffen auswählen kann.

Berufen werden kann jeder der deutschen Staatsangehörigkeit, der das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb der Gemeinde hat.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen sind

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können

Hier sind entsprechend des anzuwendenden § 34 GVG folgend benannte Personengruppen ausgeschlossen:

  •  die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
  •  Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche                        Bewährungs- und Gerichtshelfer;
  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Schöffen sollten insbesondere

  • über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können,
  • über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen sowie
  • unparteilich sein.

Wir rufen alle interessierten Bürger auf, die sich für eine fünfjährige Wahlperiode zur Verfügung stellen wollen, sich bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Schipkau, Ordnungsamt, Schulstraße 4 in 01998 Schipkau OT Klettwitz zu bewerben. Bewerbungsunterlagen können auf www.schoeffenwahl.de oder unter den unten aufgeführten Punkten heruntergeladen werden.

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

08. 04. 2023

 

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