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Jagdgenossenschaft Klettwitz: Einladung zur außerordentlichen Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Klettwitz mit den Orten Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro, Schipkau

Schipkau, den 28. 04. 2021

 

Zur Versammlung der Mitglieder der o. g. Jagdgenossenschaft in den Gemarkungen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau

am:                        21.05.2021

um:                        18:00 Uhr

Ort:                       Kulturhaus Klettwitz, Markt 17, 01998 Schipkau  OT Klettwitz

werden alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gebiet der Jagdgenossenschaft Klettwitz gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen.

Die Jagdgenossen sind vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Jagdgenoss/innen werden gebeten, sich ab 17:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.

Tagesordnung:

1.            Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorsteher

2.            Bestätigung der Tagesordnung

3.            Bericht des Jagdvorstehers

4.            Genehmigung der am 21.04.2021 geschlossenen Jagdpachtverträge für die Jagdbezirke 1 und 2

5.           Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben des § 8 Absatz 2 e, f und g entsprechend der Satzung der Jagdgenossenschaft Klettwitz auf den Jagdvorstand

6.            Sonstiges

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten, § 10 Abs. 4 der Satzung ist dabei zu beachten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

 

Im Sinne der Empfehlungen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID19-Pandemie empfiehlt der Jagdvorstand Gebrauch von der Möglichkeit einer Vertretungsvollmacht für andere Mitglieder zu machen. Bitte beachten Sie die allgemeinen pandemiebedingten Abstands- und Hygienevorschriften sowie kurzfristige Änderungen aufgrund der aktuellen Pandemielage. Sie werden auf der Internetseite der Gemeinde Schipkau unter www.Gemeinde-Schipkau.de veröffentlicht.

 

 

Schmidt

Der Jagdvorsteher

 

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