6. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Schipkau, den 15. 02. 2021
Trotz deutlich erkennbarer Erfolge in Bezug auf das Infektionsgeschehen, hat das Kabinett sich dazu entschlossen, die bestehenden Kontaktbeschränkungen beizubehalten und den Lockdown bis 7. März zu verlängern.
Die komplette 6. Verordnung finden Sie in der unten beigefügten Datei.
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