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Coronahilfe für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen

Schipkau, den 19. 03. 2020

In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten können die durch Corona beeinträchtigen Betriebe weitergehende Hilfe und Förderung beantragen. Hiermit möchten wir über bereits bekannte Instrumente der staatlichen Hilfe informieren:

 

Unternehmen können bereits ab einem Angestellten Kurzarbeitergeld beantragen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1.03.2020. Dafür sind die Mitarbeiter des Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen zuständig, die Sie wie folgt erreichen:

 

Senftenberg: Frau Walther-Kirsche – 03573/808-147 und Herr Saupe – 03573/808-104

Lauchhammer: Herr Neuendorf – 03573/808-332

Schwarzheide: Frau Würfel – 035752/808-441

Großräschen: Frau Mergl – 035752/808

Amt Ruhland: Frau Heppner – 035752/808-183

Gemeinde Schipkau: Herr Jost – 03573/808-124

Amt Ortrand: Herr Seemann – 03573/808-458

Städte/Ämter Lübbenau, Vetschau, Calau, Altdöbern: Frau Alpisch – 03542/879921

 

Um Liquiditätsengpässe, Einnahmeausfälle aus Schließungen oder Quarantäne zu kompensieren sind verschiedene Maßnahmen ergriffen worden. Hierzu informieren Sie sich bitte aktuell auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

 

https://www.ilb.de/de/index.html

 

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft stellt wie die IHK und Handwerkskammer alle verfügbaren Informationen zu diesem Thema online.

 

https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/

 

https://www.cottbus.ihk.de/

 

https://www.hwk-cottbus.de/

 

Für Fragen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Schipkau auch weiterhin unter 36028 oder 0177-2462246 zur Verfügung.

 

 

Bild zur Meldung: Pixabay

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