Industriegebiet Schipkau – Schwarzheide: Kommunen bedauern Entscheidung des Landgerichts Cottbus
SCHIPKAU/SCHWARZHEIDE: Seit längerer Zeit sind die Stadt Schwarzheide und die Gemeinde Schipkau damit befasst, den vormaligen Sonderlandeplatz Schwarzheide Schipkau in ein Gebiet zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe umzuwandeln. Hintergrund dessen ist der voranschreitende Strukturwandel in der Region, der die Schaffung neuer Arbeitsplätze dringend notwendig macht. Dazu soll der vormals für den Luftsport genutzte Standort, der sich verkehrsgünstig nahe der BASF Schwarzheide GmbH an der Autobahn befindet, genutzt werden. Die Fläche befindet sich in beiden Gemeindegebieten und zählt im Wesentlichen zum Eigentum beider Kommunen.
Im Zusammenhang mit der angestrebten Umnutzung des Sonderlandeplatzes bemühten sich beide Kommunen zunächst auch um eine einvernehmliche Lösung zur Verlagerung des Luftsports, der noch in sporadischem Umfang auf dem Sonderlandeplatz stattfand. Der aufwändige Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Nutzer der Fläche scheiterte jedoch. Die angestrebte Beendigung der Luftsportnutzung gelangte vor das Landgericht Cottbus. Dort wurde nun entschieden, dass die Beendigung des bisherigen Mietvertrages nicht mit Einzelheiten des Mietrechts vereinbar ist.
Beide Kommunen rechneten zwar nach dem bisherigen Verlauf der gerichtlichen Verhandlung bereits mit dieser Entscheidung, bedauern diese aber trotzdem. Eine detaillierte Bewertung der Entscheidung kann erst erfolgen, wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen. Gemeinsam hält man aber nach erster Einschätzung daran fest, dass es sich um eine einzelrichterliche Entscheidung zu Regeln des Mietrechts handelt, zu denen beide Kommunen weiterhin eine andere Auffassung haben. Ungeachtet der einzelnen rechtlichen Würdigungen blieben vor allem auch die umfangreichen vorherigen Bemühungen beider Kommunen hinsichtlich einer einvernehmlichen Lösung zur Verlagerung des Luftsports an einen anderen Standort vollkommend unberücksichtigt.
Beide Kommunen beabsichtigen, die Entscheidung des Landgerichts Cottbus nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe sorgfältig zu analysieren. Geprüft wird zudem, ob auf Grund der in diesem Fall sehr umstrittenen mietrechtlichen Fragen eine Berufung zum Oberlandesgericht Brandenburg eingereicht wird.
Die Arbeit am Entwurf des Bebauungsplans für das Industriegebiet Schipkau - Schwarzheide wird durch die aktuelle Entscheidung des Landgerichts nicht berührt. In Vorbereitung ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, mit der jedermann Gelegenheit gegeben wird, seine Argumente für oder gegen das Projekt vorzubringen. Die endgültige Entscheidung über den Bebauungsplan wird dann erst nach Durchlaufen aller notwendigen Verfahrensschritte getroffen.