Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Suche
Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorgezogene Bundestagswahlen 2025 - Wahlhelferinnen / Wahlhelfer gesucht!

Ursprünglich war der 28. September 2025 als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag angesetzt. Auf Grund des Misstrauensvotums werden vorgezogene Neuwahlen am 23. Februar 2025 stattfinden.

 

Auch die derzeit in der Gemeinde Schipkau rund 5.430 Wahlberechtigten sind dazu aufgerufen, ihre Stimmen bei der Bundestagswahl abzugeben. Wahlberechtigt sind dabei alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft haben, mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

In Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl müssen noch viele organisatorische Dinge geklärt werden. Ein wichtiger Punkt ist dabei Bürgerinnen und Bürger als Unterstützung für die Wahl zu finden.

 

Zu besetzen sind dabei die Wahlvorstände von acht Wahllokalen sowie zwei Briefwahlvorständen. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich und kann nur von Wahlberechtigten ausgeübt werden, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, sowie keine eigene Kandidatur anstreben. Die Mitglieder der Wahlvorstände arbeiten in zwei Schichten und erhalten für ihre Mitarbeit am Wahlsonntag eine Aufwandsentschädigung steuerfrei ausgezahlt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

 

Sind Sie an der Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert, würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei der Durchführung der Bundestagswahl mit Ihrer Teilnahme unterstützen. 

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bis zum 15. Januar 2025 mittels der elektronischen Meldung als Wahlhelfer direkt an die Wahlbehörde.

 

Für Ihre Unterstützung möchten wir uns schon jetzt bedanken.

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

17. 01. 2025 - Uhr

 

18. 01. 2025 - Uhr