Immobilien - Gemeinde Schipkau

Übernahme der Trägerschaft eines Objektes in Annahütte als Familien- und Freizeitzentrum


Beschreibung der Immobilie:

Ausgangssituation 

Die Gemeinde Schipkau liegt im Süden des Landes Brandenburg inmitten der Niederlausitzer Seenlandschaft. Zur Gemeinde zählen die Ortsteile Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau mit insgesamt 6.568 Einwohnern (Stand 07/2026). Die Flächengröße beträgt 68,8 km². Durch die Anschlussstelle Klettwitz an die Autobahn A 13 sowie mehrere Landes- und Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes verfügt Schipkau über sehr gute infrastrukturelle Voraussetzungen. In der Gemeinde Schipkau sind 2 Grundschulen sowie 6 Kindertagesstätten gelegen.

 

Im Ortsteil Annahütte befindet sich die ehemalige Familien- und Freizeitstätte „Ökotanien“. Die Einrichtung wurde ursprünglich mit dem Ziel geschaffen, einen erlebnispädagogischen und ökologisch ausgerichteten Kinder- und Jugendbereich zu etablieren. Seit dem Jahr 2023 wird das Objekt unter dem Namen „Wilde Lausitz“ betrieben. Die derzeitige Trägerschaft endet zum 31.12.2026. Das Objekt wurde in den letzten Jahren vorrangig im Rahmen von Veranstaltungen durch Kinder, Jugendliche und Familien der Gemeinde sowie der näheren Umgebung genutzt. Darüber hinaus wurden Feriencamps, erlebnispädagogische Fahrten für Schulklassen sowie Tagesangebote für Kindereinrichtungen organisiert. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit waren neben den Themen Natur und Umwelt die Förderung von Spiel, Sport und Bewegung. Die Gemeinde Schipkau möchte diesen Charakter der Einrichtung erhalten und gleichzeitig Raum für eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Weiterentwicklung schaffen. Der zukünftige Träger soll gemeinnützige Ziele verfolgen und über die erforderlichen fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung verfügen. Interessierte Träger werden gebeten, ihr Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die Familien- und Freizeiteinrichtung Annahütte gegenüber der Gemeinde Schipkau zu bekunden und konzeptionell zur untersetzten.

 

Beschreibung des Objektes 

Das Gelände liegt außerhalb der Ortslage Annahütte inmitten der Natur. Die Erreichbarkeit ist ausschließlich über den unmittelbar angrenzenden Radweg möglich. Lage: 01994 Schipkau OT Annahütte Bahnhofstraße / Ökotanien 1 

Gemarkung Annahütte Flur 2, Flst. 345 (Fläche = 11.911 m²)

vorhandene Gebäude: Haupthaus Lehmhaus Sanitärhaus 4 Holzhütten

sonstige Ausstattung: Skater-Fläche Bolzplatz Volleyballplatz Tischtennisplatte

 

Die Holzhütten bieten Übernachtungsmöglichkeiten für ca. 36 Personen. Das Lehmhaus steht als großzügiger Gemeinschaftsraum zur Verfügung und bietet Platz für bis zu 40 Personen. Hier können gemeinsam Mahlzeiten eingenommen, kreative Aktivitäten durchgeführt oder Vorträge und andere Veranstaltungen gestaltet werden. Im Haupthaus sind ein Raum für eine Küche, das Büro sowie WC Anlagen integriert. Zusätzliche Toiletten und Duschen sind im separaten Sanitärhaus zu finden. Eine Nutzung des Objektes für Beherbergungsangebote, insbesondere im Zusammenhang mit Ferienfreizeiten, Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen oder vergleichbaren Angeboten, ist grundsätzlich möglich.

 

Erwartungen seitens der Gemeinde 

Mit der Übernahme der Trägerschaft verbindet die Gemeinde Schipkau insbesondere folgende Erwartungen:

Bereich

Erwartung

Nutzungskonzept

Erhalt und Weiterentwicklung des Charakters als naturnaher Erlebnis-, Bildungs- und Erholungsort; eine ergänzende Beherbergungsnutzung ist möglich.

Zielgruppen

Insbesondere Familien, Kinder und Jugendliche, Kindertageseinrichtungen und Schulen aus der Region sowie Fahrradtouristinnen und -touristen im Lausitzer Seenland.

Nachhaltigkeit

Ökologisch ausgerichteter Betrieb, insbesondere durch Abfallvermeidung, ressourcenschonendes Wirtschaften und naturnahe Pflege des Geländes.

Regionale Wertschöpfung

Bei der Bewirtschaftung und dem Betrieb des Geländes sollen nach Möglichkeit regionale Unternehmen und Dienstleister berücksichtigt werden.

Wirtschaftlichkeit

Vorlage eines tragfähigen Finanzierungs- und Betriebskonzeptes

Kooperation

Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den kommunalen Kindertagesstätten und Schulen sowie den ortsansässigen Vereinen.

Gemeinwohlorientierung

Möglichkeit zur Nutzung des Objektes für Veranstaltungen der Gemeinde bzw. des Ortsteils Annahütte, beispielsweise für einen Kindertag oder vergleichbare Veranstaltungen

 

Erhalt des Gebietscharakters sowie Natur-, Wald- und Immissionsschutz

Das Areal zeichnet sich durch seine sensible Lage im Naturraum, die direkte Waldnähe sowie seine Historie als naturnaher Bildungs- und Erholungsort vor allem für Kinder aus. Um diesen Charakter langfristig zu sichern und Konflikte mit dem Natur-, Wald- und Immissionsschutz sowie der Nachbarschaft von vornherein auszuschließen, gelten für die Vergabe und den späteren Betrieb folgende zwingende Rahmenbedingungen:

  • Ausschluss kommerzieller Groß- und Partyveranstaltungen: Die Nutzung des Geländes für kommerzielle Festival- und Partyformate, Club-Events, öffentliche Diskothekenbetriebe oder Veranstaltungen mit dem primären Fokus auf Party-Tourismus ist ausdrücklich ausgeschlossen. Konzepte, die eine solche Ausrichtung vorsehen oder darauf angewiesen sind, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.

  • Zulässiger Rahmen für Veranstaltungen: Veranstaltungen im Außen- und Innenbereich sind nur zulässig, sofern sie dem Charakter einer Natur- und Familienbegegnungsstätte nicht widersprechen. Hierzu zählen beispielsweise familienfreundliche Feste, Schul- und Kitaprojekte, Seminare, Hochzeiten, Feierlichkeiten oder Vereinsaktivitäten im geschlossenen Rahmen.

  • Strikte Einhaltung des Lärmschutzes: Der zukünftige Träger hat die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Lärmschutz einzuhalten. Eine Beschallung im Außenbereich ist nur in einem dem Standort angemessenen Umfang zulässig. Die gesetzlich geltenden Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe ab 22:00 Uhr, sind einzuhalten.

  • Wald- und Brandschutz: Aufgrund der unmittelbaren Lage am Waldrand gelten besondere Anforderungen an den Brandschutz. Offene Feuer sind ausschließlich an dafür vorgesehenen und entsprechend genehmigten Feuerstellen zulässig. Das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerken ist auf dem gesamten Gelände grundsätzlich ausgeschlossen.

    Der zukünftige Träger hat ein den örtlichen Gegebenheiten entsprechendes Brandschutzkonzept zu erstellen bzw. ein vorhandenes Konzept fortzuführen und die erforderlichen Maßnahmen dauerhaft umzusetzen.

 

Die vorgenannten Vorgaben werden Bestandteil der später abzuschließenden Nutzungsvereinbarung. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen behält sich die Gemeinde Schipkau entsprechende vertragliche Konsequenzen bis hin zur außerordentlichen Kündigung der Nutzungsvereinbarung vor. 

 

Form der Gebrauchsüberlassung 

Das Objekt befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schipkau. Die Gebrauchsüberlassung soll in Form einer Nutzungsvereinbarung für zunächst maximal 5 Jahre mit der Option einer Verlängerung geschlossen werden. Gegenwärtig geht die Gemeinde Schipkau davon aus, das Objekt ohne Erhebung eines Nutzungsentgeltes zu überlassen. Im Gegenzug werden die Betriebskosten für das Objekt zu 100% durch den Nutzer getragen. Außerdem sind im Rahmen der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Anlage die Überwachung des Objektes, kleine Instandsetzungsarbeiten sowie die Pflege und Reinigung der Außenanlagen und Nebeneinrichtungen zu gewährleisten.

 

Inhalt der Interessensbekundung 

Die Interessensbekundung soll folgende Angaben enthalten: 

  • Angaben zum Träger: Rechtsform, Ansprechpartner

  • Darstellung Konzept / inhaltliche Schwerpunkte, geplante Angebote

  • Finanzierungs- und Organisationskonzept

  • Personalkonzept

  • Aussagen zur Kooperationsbereitschaft

  • Informationen über Erfahrungen und Kompetenzen / Angabe von adäquaten Referenzobjekten

 

Abgabefrist / Auswahlverfahren 

Die Interessensbekundung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen sind bis zum 25.09.2026 einzureichen.

Gemeinde Schipkau 

Schulstraße 4 

01998 Schipkau OT Klettwitz 

allg.Verwaltung@gemeinde-schipkau.de

 

Die Unterlagen können sowohl in Papierform als auch digital eingereicht werden. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht. 

Die Gemeinde Schipkau behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber mit aussichtsreichen Interessenbekundungen zu vertiefenden Gesprächen einzuladen und ggf. weitere Unterlagen oder Erläuterungen anzufordern. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren bzw. aus der Einreichung einer Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.

Die Gemeinde Schipkau behält sich außerdem vor, das Verfahren bei fehlender Eignung der eingegangenen Interessenbekundungen oder aus anderen sachlichen Gründen ganz oder teilweise aufzuheben. 

Eine Besichtigung des Familien- und Freizeitzentrums ist nach vorheriger Terminvereinbarung ab der 36. Kalenderwoche 2026 möglich.

 

Die Terminvereinbarung erfolgt über den derzeitigen Träger, Herrn Breth: 

Mobil: +49 163 631 8275 

Festnetz: +49 35754 690 844 

Interessierte Träger werden ausdrücklich empfohlen, sich vor Einreichung ihrer Interessenbekundung einen persönlichen Eindruck von den räumlichen, baulichen und örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen.

 

Nützsche

Bürgermeister