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Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Ziervögelhaltung

Kurzinformationen

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bearbeitet nur die Psittacidenzucht und den Handel mit diesen Tieren (Psittaciden = Sittiche und Papageien).

 

Ausgehend von § 17 g des Tierseuchengesetzes bedarf das Aufziehen von Nachkommen und der Handel mit Psittaciden einer Erlaubnis des für den Ort der Tätigkeit zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-amtes (VLÜA). Diese wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn

  • die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat
  • geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind.

 

Bei der Beurteilung der Sachkunde und der Räumlichkeiten bewertet das VLÜA auch die Einhaltung tierschutz-relevanter Gesichtspunkte.

Wird die Erlaubnis erteilt, so ist vom Verantwortlichen die Einhaltung der Bestimmungen der Psittakoseverordnung erforderlich. Diese regelt unter anderem, dass

  • die Psittaciden mit entsprechend vorgeschriebenen Fußringen zu kennzeichnen sind
  • in einem inhaltlich vorgeschriebenen Nachweisbuch Aufzeichnungen über Erwerb, Nachzucht, Kennzeichnung und Verbleib der Vögel zu führen sind.

 

Hinweis

 

Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) die zuständige Behörde für den Vollzug der CITES umsetzenden EG-rechtlichen und bundesrechtlichen Vorschriften zur Überwachung des Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Somit wenden Sie Sich mit Fragen und Mitteilungen zu Erwerb, Haltung und Zucht geschützter Vogelarten an diese Behörde, zu erreichen unter dem Link http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.98621.de

 

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