Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Lebensmittelüberwachung, Beschwerden

Beschreibung

 

Amtliche Lebensmittelüberwachung

 

Gesunde und sichere Lebensmittel haben für den Verbraucher höchste Priorität. Die Hauptverantwortung trägt dafür der Lebensmittelunternehmer. Ob die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben auch wirklich gewährleistet ist, wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung geprüft.

 

Damit ist die Lebensmittelüberwachung eine tragende Säule des Verbraucherschutzes. Sie dient dem Schutz vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung. Sie wacht über alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen. Bedarfsgegenstände sind die Gegenstände des täglichen Lebens, mit denen Lebensmittel oder der menschliche Körper in Berührung kommt, wie z. B. Geschirr, Spielwaren, Kleidung und Ähnliches.

 

Durch regelmäßige Betriebskontrollen und Probenahmen wird die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften geprüft. So werden gesundheitliche Gefahren und wirtschaftliche Schäden vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert insbesondere:

  • Herstellerbetriebe

  • Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten

  • Lebensmittelgroß- und Einzelhandel sowie Importeure

  • Imbisseinrichtungen

  • Wochenmärkte

 

Wie läuft eine Betriebskontrolle/Probenahme ab?

 

Die große Anzahl der Betriebe und die Fülle der tagtäglich hergestellten Waren beschränken die Kontrollen zwangsläufig auf Stichproben.


Betriebskontrollen finden ohne vorherige Ankündigung statt. Ähnlich wie durch "Radarkontrollen" im Straßenverkehr müssen die Verantwortlichen im Lebensmittelverkehr stets damit rechnen, dass die Lebensmittelüberwachung ganz unvorhergesehen den Zustand der Betriebsräume und die Beschaffenheit der hergestellten oder angebotenen Produkte überprüft. Dabei werden alle Betriebsräume, Gegenstände und Anlagen, Abfalllager, Transportfahrzeuge etc. kontrolliert. 
Dabei nehmen wir Proben von Erzeugnissen auf allen Stufen der Vermarktung, d.h. beim Hersteller, beim Großhändler und beim Einzelhändler, aber auch in Gaststätten.

 

Der Bürger hat die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an uns zu wenden, z.B. über

  • verdorbene Lebensmittel

  • unsaubere Betriebe

  • Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben

  • mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren

  • Gesundheitsbeschwerden nach Lebensmittelverzehr.

Ansprechpartner