Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Förderschulen

Kurzinformationen

Jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Recht darauf, die für seine spezielle Behinderungsart beste Förderung zu erhalten. Das Kind besucht in der Regel eine Schule mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder, es sei denn die Eltern wünschen den Besuch einer Förderschule oder Förderklasse. Aber: Der Besuch einer Schule mit gemeinsamem Unterricht ist nur möglich, wenn die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule dieses auch zulassen.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner