Grundsicherung im Alter

Kurzinformationen

Personen mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sind zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Der tatsächliche Bezug einer Altersrente ist nicht notwendig.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen