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Grundstückseigentümer (unbekannt), gesetzlicher Vertreter nach EGBGB


Kurzinformationen

Bestellung gesetzlicher Vertreter für unbekannte oder abwesende Grundstückseigentümer in den neuen Bundesländern zur Durchsetzung von Verkehrssicherungspflichten, investiven Maßnahmen der öffentlichen Ver- und Entsorgung sowie grundstücksbezogenen Steuer- und Beitragsforderungen.


Beschreibung

Nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz ist die Frist, innerhalb derer die Berechtigten ihr Eigentumsrecht ab Veröffentlichung in verschiedenen Medien geltend machen oder nachweisen können, auf ein Jahr festgelegt. Mit Ablauf dieser Frist kommt es zu einem Ausschlussbescheid.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner


Bauamt

Frau Lysann Stenzel
Telefon 035754 36021
Telefax 035754 36039

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

14. 10. 2023

 

21. 10. 2023 - Uhr