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Erlösauskehr (VermG)


Beschreibung

Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner


Allgemeine Verwaltung / Finanzen

Frau Lysann Stenzel
Telefon 035754 36021
Telefax 035754 36039

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

28. 09. 2023 - Uhr bis 18:00 Uhr

 

28. 09. 2023 - Uhr