Erlösauskehr (VermG)

Ansprechpartner


Allgemeine Verwaltung / Finanzen

Frau Stenzel
Telefon +49 35754 36021

Beschreibung

Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.

Rechtsgrundlagen