Einzugsermächtigung, Bankverbindung ändern
Beschreibung
Im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA Lastschriftmandat) erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung / Finanzen
Frau Corinna Radojewski 035754 36027
035754 36039
Herr Michael Noack 035754 36043
035754 10349
Formulare
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