Bauvorhaben, genehmigungsfreie

Kurzinformationen

Die Genehmigungsfreiheit gilt nur für selbstständige Einzelvorhaben. Vorhaben als Bestandteil eines Gesamtvorhabens sind mit diesem zusammen genehmigungspflichtig; eine Aufspaltung eines Vorhabens in mehrere genehmigungsfreie Vorhaben ist nicht möglich. Die Genehmigungsfreiheit bezieht sich nur auf das reine Verwaltungsverfahren; alle Anforderungen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben sind dennoch einzuhalten.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen