Bauvorbescheide

Kurzinformationen

Der Vorbescheid gibt dem Bauherrn in den entscheidenden Fragen frühzeitig Planungs- und Investitionssicherheit und lässt für den eigentlichen Bauantrag noch ausreichend Spielraum für eine individuelle Ausgestaltung. Ein Vorbescheid empfiehlt sich somit in allen Fällen, in denen mit einem nur eingeschränkten Planungs- und Kostenaufwand baurechtliche Grundsatzfragen verbindlich geklärt werden sollen. Die durch den Vorbescheid vorweg genommene Klärung von Teilaspekten muss dann beim späteren Genehmigungsverfahren nicht noch einmal vorgenommen werden. So kann der Bauantrag später bereits in der grundsätzlich zulässigen Form gestellt und von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde entsprechend zügig bearbeitet werden.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen