Sterbefall, beurkunden
Ansprechpartner
Beschreibung
Für Sterbefälle in der Gemeinde Schipkau ist ausschließlich das Standesamt Schipkau zuständig.
Das Bestattungsunternehmen, welches Sie mit der Durchführung der Bestattung bevollmächtigen und beauftragen, übernimmt die Anzeige des Sterbefalls und händigt Ihnen nach erfolgter Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden aus. Sie müssen sich also nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen. Ist die Person in einem Alten- und Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung. Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (Samstag gilt nicht als Werktag).
Fragen zu Grabanlagen etc. kann Ihnen der Fachbereich Liegenschaften/Friedhof (Tel.-Nr. 035754 360 21 oder per E-Mail unter ) beantworten.
Fragen zu Nachlassangelegenheiten (z.B. die Ausstellung eines Erbscheins) kann Ihnen das Amtsgericht Senftenberg beantworten.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK)
Notwendige Unterlagen
Auftragsvollmacht des Bestatters
Schriftliche Sterbefallanzeige
Totenschein
Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung, ggf. Nachweis der Befreiung von der Ausweispflicht des Verstorbenen
Nachweise zum Familienstand anhand von Personenstandsurkunden, z.B. Geburtsurkunde, falls verwitwet oder geschieden, dann die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. die Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister aus diesem die Scheidung hervorgeht
Das Standesamt kann den Nachweis kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Hinweis: Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurden. Grundsätzlich sind alle Unterlagen im Original bei dem deutschen Standesamt einzureichen.
Gebühren
Die Beurkundung eines Sterbefalls ist kostenfrei.
Ausstellung einer Sterbeurkunde: 17,00 EUR
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 8,50 EUR
Für bestimmt Zwecke (z.B. Rente): gebührenfrei
Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung des Sterbefalls auf Antrag (§ 7 Abs. 2 PStV): 18,00 EUR
Antrag auf Urkundenanforderung