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Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.


Beschreibung

Widersprochen wird gegen

  1. Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  2. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  3. Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  4. Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören


Rechtsgrundlagen

§§ 42 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG)

in der derzeit geltenden Fassung


Notwendige Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag


Gebühren

keine


Ansprechpartner


Personal / Bildung

Frau Anika Neumann
Telefon 035754 36011
Telefax 035754 36042

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

22. 09. 2023 - Uhr bis 17:45 Uhr

 

23. 09. 2023 - Uhr