Wassergefährdende Stoffe, anzeigen

Kurzinformationen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind z.B. Anlagen zum Lagern von Heizöl, Motorenöl/ Altöl sowie Eigenverbrauchertankstellen. Die Anforderungen an Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersäften ergeben sich ebenso aus dem Wasserrecht. Die Errichtung, der Betrieb, die wesentliche Änderung und die Stillegung der Anlagen sind bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn das Vorhaben nach anderen Rechtsvorschriften genehmigungspflichtig ist (z.B. nach Immissionsschutz- oder Bauordnungsrecht). Für große Heizöllageranlagen sowie für Eigenverbrauchertankstellen ist ein Baugenehmigungsantrag zu stellen.

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