Ordnungsbehördliche Anzeige der Hundehaltung
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§2 HundehV beschreibt die Anzeige und Kennzeichnungspflicht
Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen.
Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Ansprechpartner
Formulare
i
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