Ordnungsamt
Gewerbe, anmelden, GA-Förderantrag Gewerbe
Kurzinformationen
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; Ziel ist die Sicherung und Schaffung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen sowie Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft -insbesondere der Primäreffektbetriebe in wirtschaftlich schwachen Regionen.
Beschreibung
Die Antragstellung erfolgt nach Vorstellung des Vorhabens bei der Hausbank. Antragsformulare sind bei der InvestitionsBank erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen beizufügen.
Die Mittelvergabe wird in einem Entscheidungsgremium beraten. Die Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt durch die ILB in Abhängigkeit von der aktuellen Haushaltslage; die Festsetzung der Zuschusshöhe auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sachlage.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " - GA - (GA-G)
- Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Unternehmensaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Beratungsrichtlinie)
Notwendige Unterlagen
- Erklärung der Hausbank zur Gesamtfinanzierung
- Aufschlüsselung der baulichen Investitionen nach DIN 276
- Grundbuchauszug/Kaufvertrag bzw. Mietvertrag
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Vorhabensbeschreibung
- Investitionsgüterliste
- Gesellschaftsverträge
- von der Hausbank bestätigter Finanzierungsplan
- Bilanzen bzw. Ertragsvorschau
- Stellungnahmen (zuständige Kammer, Kreisverwaltung, etc.)
- Einordnung in Branchenkompetenzfelder
Fristen
- Investitionszeitraum beträgt max. 36 Monate
- Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.
Ansprechpartner
Frau Tina Fleischer 035754 36024
035754 36039
Frau Katja List 035754 36035
Frau Anne Wohllebe 035754 36035
035754 36046 Gewerbe
035754 36032