Eheschließung, beurkunden
Kurzinformationen
Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen – dies steht nur in der Abschrift des Familienbuches.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
7,00 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Weiterführendes
Sollten Sie Urkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, o.a) benötigen, beantragen Sie diese bitte DIREKT bei unserem Standesamt!
Ein Antrag auf eine Urkunde muss zwingend eine Unterschrift beinhalten, damit dieser rechtswirksam eingereicht wird, und die Urkunde ausgestellt werden kann.
Der Antrag selbst ist kostenfrei!
Eine Beantragung über das Portal standesamt.com ist weder durch das Standesamt der Gemeinde Schipkau genehmigt, noch wird dieser Antrag anerkannt, da dieser keine eigenhändige Unterschrift enthält. Zudem ist eine Beantragung über dieses Portal NICHT kostenfrei!
Um also rechtssicher und kostenfrei eine Urkunde zu beantragen, schicken Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für die Urkundenanforderung per Fax (035754 / 36042), per Email an standesamt@gemeinde-schipkau.de oder per Post.