Geburt, beurkunden

Ansprechpartner


Personal / Bildung

Frau Münnich
Telefon +49 35754 36012

Beschreibung

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Wenn Ihr Kind das Licht der Welt in der Gemeinde Schipkau erblickt hat (Hausgeburt), melden Sie bitte die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt der Gemeinde Schipkau an.  Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.

Geburtsurkunden von Erstbeurkundungen müssen persönlich im Standesamt abgeholt werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Geburtsurkunden bei ledigen Eltern

  • Heiratsurkunde 

  • bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit Übersetzung

  • bei Eltern/Elternteile die bereits miteinander verheiratet waren (geschieden oder verwitwet), zusätzlich die Eheurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraft oder Sterbeurkunde)

  • ggf. Vaterschaftsanerkennung (sofern diese vorgeburtlich abgegeben wurde)

  • ggf. Sorgeerklärung

Hinweis: Besitzt ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, ist vor der Beurkundung der Geburt ein gesondertes Überprüfungsverfahren erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie für die Beantragung von Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kindergeld jeweils eine kostenlose vorläufige Bescheinigung zur Vorlage bei den jeweiligen Behörden. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen je nach Sachverhalt eine Geburtsurkunde oder ein Registerauszug Ihres Kindes ausgestellt.

Folgende Unterlagen sind im Original einzureichen:

  • gültiges Personaldokument

  • Geburtsurkunden mit Legalisation oder Apostille sowie die Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher

  • eine internationale Geburtsurkunde die dem CIEC-Übereinkommen entspricht

  • ggf. Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie verheiratet sind oder waren:

  • Eheurkunde mit Legalisation oder Apostille sowie Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher

  • ggf. Ehevertrag mit Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher

  • Scheidungsurteil ggf. mit Legalisation oder Apostille sowie die Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher

Bitte bringen Sie zum Termin im Standesamt einen Dolmetscher oder eine Person mit, die für Sie übersetzen kann, um Verständigungsprobleme zu vermeiden!

Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

  • Ausstellung einer Geburtsurkunde: 17,00 EUR

  • für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 8,50 EUR

  • für bestimmte Zwecke (z.B. Kindergeld): gebührenfrei

  • Bescheinigung über die Zurückstellung einer Geburt auf Antrag (§ 7 Abs. 2 PStV): 18,00 EUR

Formulare

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