Geburt, beurkunden
Ansprechpartner
Beschreibung
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Wenn Ihr Kind das Licht der Welt in der Gemeinde Schipkau erblickt hat (Hausgeburt), melden Sie bitte die Geburt innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt der Gemeinde Schipkau an. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.
Geburtsurkunden von Erstbeurkundungen müssen persönlich im Standesamt abgeholt werden.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK)
Notwendige Unterlagen
Geburtsbescheinigung
gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Geburtsurkunden bei ledigen Eltern
Heiratsurkunde
bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit Übersetzung
bei Eltern/Elternteile die bereits miteinander verheiratet waren (geschieden oder verwitwet), zusätzlich die Eheurkunde und entsprechende Nachweise über die Auflösung dieser Ehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraft oder Sterbeurkunde)
ggf. Vaterschaftsanerkennung (sofern diese vorgeburtlich abgegeben wurde)
ggf. Sorgeerklärung
Hinweis: Besitzt ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, ist vor der Beurkundung der Geburt ein gesondertes Überprüfungsverfahren erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie für die Beantragung von Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kindergeld jeweils eine kostenlose vorläufige Bescheinigung zur Vorlage bei den jeweiligen Behörden. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen je nach Sachverhalt eine Geburtsurkunde oder ein Registerauszug Ihres Kindes ausgestellt.
Folgende Unterlagen sind im Original einzureichen:
gültiges Personaldokument
Geburtsurkunden mit Legalisation oder Apostille sowie die Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
eine internationale Geburtsurkunde die dem CIEC-Übereinkommen entspricht
ggf. Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie verheiratet sind oder waren:
Eheurkunde mit Legalisation oder Apostille sowie Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
ggf. Ehevertrag mit Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
Scheidungsurteil ggf. mit Legalisation oder Apostille sowie die Übersetzung durch einen in Deutschland anerkannten Dolmetscher
Bitte bringen Sie zum Termin im Standesamt einen Dolmetscher oder eine Person mit, die für Sie übersetzen kann, um Verständigungsprobleme zu vermeiden!
Gebühren
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Ausstellung einer Geburtsurkunde: 17,00 EUR
für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 8,50 EUR
für bestimmte Zwecke (z.B. Kindergeld): gebührenfrei
Bescheinigung über die Zurückstellung einer Geburt auf Antrag (§ 7 Abs. 2 PStV): 18,00 EUR
Antrag auf Urkundenanforderung