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Das Einwohnermeldeamt ist zu: Wie geht’s mit Ausweispflicht, Gültigkeit von Ausweisen und dem Beantragen von Führerscheinen weiter?

Schipkau, den 31. 03. 2020

KLETTWITZ: Aus aktuellem Anlass informiert das Einwohnermeldeamt darüber, dass hinsichtlich der Pass – und Ausweisbestimmungen derzeit befristeten Änderungen wirksam sind. Hintergrund dessen ist, dass wie vielerorts auch das Einwohnermeldeamt in der Schipkauer Gemeindeverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen ist.

 

Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, haben derzeit in ganz Deutschland viele Bürger – und Meldeämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Ziel dessen ist es, soziale Kontakte zwischen den Menschen im öffentlichen Bereich so weit wie möglich einzuschränken, um damit die Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen.

 

Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

 

Sollte wiederum Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen und Sie dennoch aus unabweisbaren Gründen eine Reise planen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

 

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

 

Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem hier beigefügten – und regelmäßig aktualisierten Link abrufen.

 

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen.

 

 

Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren.

 

Neben dem Pass – und Ausweiswesen bieten die kommunalen Einwohnermeldeämter seit einigen Jahren auch den Service der Beantragung neuer Führerscheine an. Von Anfang an erfreute sich dieses Angebot bei Kraftfahrern großer Beliebtheit – nicht wenige Antragsteller sparten sich damit den umständlichen Weg zur Führerscheinstelle des Landkreises in Calau.

 

Bis auf Weiteres gilt auch hier, dass möglichst nur unabweisbare Angelegenheiten vor allem für Berufskraftfahrer angegangen werden sollten. Mit dem Landkreis wurde dazu vereinbart, dass diese Führerschein-Angelegenheiten derzeit nicht bei den Städten und Gemeinden, sondern nur in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Calau bearbeitet werden.

 

Da der Publikumsverkehr auch in dieser Behörde eingeschränkt wurde, ist es ratsam, in dringenden Angelegenheiten zuvor telefonischen Kontakt mit dem Amt unter der Rufnummer 0 35 41 / 870 32 51 aufzunehmen.

 

Bild zur Meldung: Das Einwohnermeldeamt ist zu: Wie geht’s mit Ausweispflicht, Gültigkeit von Ausweisen und dem Beantragen von Führerscheinen weiter?

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