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Aufruf der Grundschulen zur Anmeldung der Schulanfänger

Schipkau, den 12. 02. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

entsprechend der festgelegten Einschulbezirke im Bereich der Gemeinde Schipkau  (Schulbezirksatzung vom 02.04.2004, zuletzt geändert am 14.12.2007 veröffentlicht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt für die Gemeinde Schipkau Nr. 9, Jahrgang 15 vom 20.12.2007) , sind nachfolgend aufgeführte Anmeldetermine verbindlich.

 

Die Anmeldung für das Schuljahr 2020/2021 wird wie folgt festgelegt:

 

Einzugsbezirk OT Schipkau , OT Hörlitz – Grundschule „ Paul – Noack“

am 17.02.2020 ab 16:00 Uhr

 

Einzugsbezirk OT Annahütte, Drochow, Klettwitz, Meuro - Grundschule

„Blauer Planet“ Annahütte

am 19.02.2020 ab 16:00 Uhr

 

Die Aufnahme in die Grundschule erfolgt nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBI.I/02 Nr. 8, S. 78) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.Dezember 2018 (GVBI.I/18, Nr. 35).

 

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.

 

Diese Anträge stellen Sie bitte zu den oben genannten Terminen. Falls Sie die Zurückstellung Ihres Kindes wünschen, dann ist ebenfalls ein Antrag notwendig.

Eltern, deren Kinder im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, haben auch diesen Termin wahrzunehmen.

Wer an diesen Anmeldeterminen verhindert ist, meldet sich umgehend bei der jeweiligen Schulleitung. Ihr Kind ist bitte an diesem Tag mitzubringen.

 

Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorzulegen.

 

Weiterhin besteht gemäß § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 5 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung vom 03.August 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2018 (GVBI.II/18, Nr.49 die Verpflichtung, dass alle Vorschulkinder an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilnehmen.

Bei der Anmeldung sind die Eltern verpflichtet, der Schule eine Teilnahmebestätigung entsprechend § 4 Abs. 4 für die Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung kann in jeder Kindertagesstätte der Gemeinde Schipkau erfolgen.

 

Eltern, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen und von der Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit sind, können bei der Schulanmeldung zum Schuljahr 2020/2021 einen entsprechenden Befreiungsnachweis von der Sprachstandsfeststellung nur in der Form vorlegen, dass sie

 

  • im Fall des Besuchs einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg eine Kopie des Betreuungsvertrages oder
  • im Fall der Teilnahme an einem sprachtherapeutischen Verfahren einen Nachweis durch den Logopäden vorlegen.

 

 

Hacke, kommissarische Schulleiterin

Piesk, Schulleiterin

 

Bild zur Meldung: Pixabay

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