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Hinweise aus dem Ordnungsamt

Schipkau, den 24. 10. 2019

Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrte Hundehalter,

 

der Hund ist seit viele Jahren ein treuer Begleiter des Menschen. Jedoch führen unangeleintes Ausführen der Hunde und die Verunreinigung durch „Hundehaufen“ auf Gehwegen, im Wald und auf Waldwegen, auf öffentliche Plätze wie Spielplätze etc. immer wieder zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger.

 

Aus diesem Grund möchte das Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau auf einige rechtliche Vorschriften bezüglich der Hundehaltung hinweisen.

 

In der Gemeinde Schipkau ist grundsätzlich die Mitnahme von Hunden auf Spielplätze/Bolzplätze verboten.

 

Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) ist folgendes zu beachten:

 

Leinenpflicht

 

Hunde sind bei:

-     öffentlichen Versammlungen,

-     Umzügen,

-     Aufzügen,

-     Volksfeste und sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

-     auf Sport- und Campingplätze,

-     in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,

-     in Einkaufszentren,

-     Fußgängerzonen,

-     Verwaltungsgebäuden,

-     öffentlichen Verkehrsmitteln

-     bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern,          oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen

 

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass selbst gut erzogene und allgemein friedliche Hunde, insbesondere bei Kindern und empfindlichen Menschen, Angst und Unbehagen hervorrufen können, zumal ein Fremder nicht abschätzen kann, ob sich bei Ihrem Hund um ein friedliches oder aber um ein aggressives Tier handelt.

 

Verunreinigung durch Hundekot

 

Natürlich muss Ihr Hund auch seine natürlichen Bedürfnisse verrichten.

 

Achten Sie bitte darauf, dass öffentliche Anlagen, Gehwege, Feldwege, Grünflächen usw. durch das „Geschäft“ Ihres Hundes nicht verunreinigt werden. Sollte Ihr Hund doch einmal ein „Häufchen“ abgelegt haben, müssen Sie diese Verunreinigung unverzüglich (durch mitgeführte Kotbeutel/Plastikbeutel) entfernen. Es sind hier die Führer und Halter des Hundes gleichermaßen verpflichtet.

Man kann sich sicherlich vorstellen wie unangenehm es ist, wenn man in solche „Hundehaufen“ getreten ist, daher helfen Sie mit, diese Flächen sauber zu halten.

 

Umherliegender Hundekot stellt außerdem durch Viren, Bakterien und Würmer eine große Gefahr für Menschen, vor allem für Kinder dar.

 

Führen von Hunden

 

Beachten Sie, dass Ihr Hund in öffentlichen Anlagen nicht ohne geeigneten Führer ausgeführt wird oder frei umherläuft. Der Hundeführer muss in der Lage sein, so auf den Hund einzuwirken, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden.

 

Es informierte Sie das Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau

 

Bild zur Meldung: Gemeinde

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