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Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz
Tierkörperbeseitigung

Kurzinformationen

 

Durch die Umsetzung von EU-Recht ist der Begriff "Tierkörperbeseitigung" seit 2004 ausgelaufen. Die Aufgabe wird jetzt "Tierische Nebenprodukte-Beseitigung" genannt. Sie beinhaltet, dass verendete Tiere, Schlachtabfälle oder verdorbene Lebensmittel unschädlich beseitigt werden müssen, da sie durch übertragbare Krankheiten oder Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden könnten. Tierkadaver und Schlachtabfälle werden daher gesammelt und verarbeitet.

 

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