Landtagswahl

Kurzinformationen

Die wichtigste Aufgabe des Landtags ist die Gesetzgebung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, dass die Gesetzgebungszuständigkeit grundsätzlich bei den Ländern liegt. Jedoch obliegt die Gesetzgebung für die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, das Währungswesen, oder der Luft- und Eisenbahnverkehr u. a. nicht dem Landtag, sondern ausschließlich dem Bund.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen