Sterbefall, beurkunden

Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Weiterführendes

Formulare

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