Namensfeststellung

Kurzinformationen

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren