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Hauptwohnung, ummelden

Kurzinformationen

Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Gemeinde/Stadt die Wohnung wechseln,müssen sich innerhalb von zwei Wochen unmelden. Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
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Veranstaltungen

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