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Hauptwohnung, anmelden

Kurzinformationen

Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.

Der Meldeschein muss dann nur von einer Volljährigen der einziehenden Personen unterschrieben sein.

Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

i
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