Erteilung einer Erlaubnis für das Feilbieten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass.
§ 55a Gewerbeordnung (GewO)
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
1 Woche
Einmalgebühr in Höhe von 10,00 - 41,00 EUR
Frau Tina Fleischer 035754 36024 035754 36039 t.fleischer(at)gemeinde-schipkau.de
Veranstaltungen
30. 03. 2024