Fahrzeuge, illegal abgestellte

Kurzinformationen

Mit zunehmender Motorisierung werden vermehrt Kraftfahrzeuge festgestellt, die von ihren Besitzern als Autowracks sowohl im öffentlichen Verkehrsraum als auch auf privaten Flächen abgestellt werden. In beiden Fällen greift das KrW-/AbfG, wenn es sich bei den Autowracks um Abfall i.S. d. § 3 des genannten Gesetzes handelt.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner